Einwohnermeldeamt

Informationen zur Antragstellung

Die persönliche Vorsprache ist zwingend – unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass mit Lichtbild) – erforderlich. Sofern es sich um die „Erstbeantragung“ eines Ausweisdokumentes handelt, ist grundsätzlich auch die Vorlage der Geburtsurkunde nötig sowie – bei unter 16-jährigen – die Vorsprache eines Elternteils zur Identitätsbestätigung sinnvoll.

Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftl. Zustimmung des anderen Elternteils und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird.

Auch für Kinder muss ein neues biometrisches Lichtbild vorgelegt werden, außerdem die Größe und die Augenfarbe!

Wird sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigt, kann gegen Gebühr ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten ausgestellt werden.

Kosten/Gebühren

Personalausweis

Ab Vollendung des 24. Lebensjahres:
(gültig für 10 Jahre) 37 Euro
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
(gültig für 6 Jahre) 22,80 Euro

Aktivierung der Online-Ausweisfunktion:
Bei der Ausgabe: gebührenfrei
Nachträgliches Ändern der PIN im Bürgerbüro: 6,00 Euro
Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust des Ausweises: gebührenfrei
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Kinderreisepass 13,00 Euro

Reisepass

Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 Euro
Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro

Als Variante mit 48 Seiten zuzüglich 22,00 Euro
Als Expresspass zuzüglich 32,00 Euro
Vorläufiger Reisepass 1 Jahr gültig 26,00 Euro
Verlängerung Kinderreisepass 6,00 Euro

Einige Schritte, wie etwa die Verlustmeldung des Personalausweises / Reisepasses können Sie bereits bequem von zu Hause über unser Rathaus-Online erledigen.

 

Bei Reisen ins Ausland ist folgendes zu beachten

Auch im Ausland wird ein gültiges Dokument benötigt!

Eine der wichtigsten allgemeinen Regeln ist: kontrollieren Sie rechtzeitig Ihre Ausweispapiere auf Gültigkeit, denn schon so mancher hat dann am Flughafen festgestellt, dass diese schon vor einiger Zeit abgelaufen sind, und statt der geplanten Flugreise, dann doch wieder den Zug nach Hause nehmen müssen.

In den Staaten des Schengener Abkommens, dem mittlerweile 28 Länder beigetreten sind, neben 25 EU Mitgliedsstaaten auch Island und Norwegen und seit Ende 2008 auch die Schweiz, entfallen die Grenzkontrollen, das heißt selbst ein abgelaufener Personalausweis oder Reisepass stellt in der Regel kein Reisehindernis dar, da niemand den Grenzübertritt kontrolliert. Allerdings empfiehlt es sich natürlich in jedem Fall gültige Reisedokumente bei sich zu haben, da in einigen Staaten, unter anderem auch in Deutschland, Ausweispflicht besteht. Auch in Hotels und auf Campingplätzen werden die Ausweise benötigt.
Fast jedes Land verfügt über besondere Einreise- und Visabestimmungen, deren Nicht-Beachtung dazu führen kann, dass Ihnen die Einreise verweigert wir.
Es gilt zu beachten, dass auch der Zweck der Reise unterschiedliche Einreisebestimmungen nach sich zieht. So gelten für touristische Reisen andere Bestimmungen als für Geschäftsreisen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich eingehend mit den Visa- und Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu befassen. Auf der Homepage des Auswärtigen Amts erhalten Sie die aktuellen Informationen zum jeweiligen Land.