Wichtige Informationen
Achtung: Längere Produktionszeiten bei Reisepässen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat hinsichtlich der Bearbeitungszeiten von Passanträgen am 24.06.2024 folgende Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat an die Gemeindeverwaltungen verschickt:
„Seit den ersten Wochen des Jahres 2024 stiegen die Antragszahlen vor allem für Reisepässe außergewöhnlich deutlich an. Binnen vier Wochen wurden erstmals in der Geschichte der Bundesdruckerei GmbH weit über 600.000 Reisepässe bestellt, bis in den Mai hinein wurden immer neue Tagesrekorde des täglichen Bestelleingangs aufgestellt. Seit März übersteigen die Produktionszeiten die angegebenen Lieferzeiten um 2 bis 4 Wochen (bedeutet insgesamt ca. 8-10 Wochen!!!). Bei Express-Bestellungen (Zuschlag 32,00 €) liegt der Reisepass weiterhin nach drei Tagen abholbereit in der Behörde.
Mit Ausnahme der Express-Beantragungen gibt es keinen rechtlichen Anspruch, innerhalb einer festgelegten Frist einen beantragten Reisepass abholen zu können. Die vertraglich vereinbarten Produktionszeiten der Bundesdruckerei gelten nur bis zu einer konkreten Bestell-Höchstgrenze pro Tag, welche seit Anfang 2024 laufend überschritten wird. Mit Express-Beantragungen sowie kostenpflichtigen vorläufigen Reisepässen kann in Notfällen auch kurzfristig ein Reisedokument ausgestellt werden.
Seit dem 1. Januar 2024 werden aufgrund fehlender internationaler Anerkennung keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Allerdings ist diese Abschaffung für die gegenwärtig sehr hohen Reisepass-Bestellzahlen nur mitursächlich. Für die Altersgruppe bis 12 Jahre wurden bis Mai 2024 schon mehr Reisepässe beantragt als im gesamten Jahr 2023 Kinderreisepässe produziert wurden.
Bürgerinnen und Bürger können für Reisen in die allermeisten Staaten ad-hoc auch einen kostenpflichtigen vorläufigen Reisepass ausgestellt erhalten, um die Reise nicht verschieben zu müssen. Hinsichtlich der Einreisebestimmungen in sämtliche Länder verweisen wir auf die Seite des Auswärtigen Amtes unter www.Auswaertiges-Amt.de. Nach Rückkehr wird der vorläufige Pass dann zurückgegeben, sobald der fertig produzierte, reguläre Reisepass abholbereit vorliegt.“
Wir dürfen Sie bitten die oben genannten Informationen bei der Beantragung eines Reisepasses zu berücksichtigen.