Wichtige Informationen

20.03.2023

Ende der Bewerbungsfrist für die Schöffenwahl 2024 – 2028

Aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen endet die Bewerbungsfrist zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 am 31.03.2023. Später eingehende Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage und auf https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen.

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