Wichtige Informationen
Kandidaten für Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis gesucht
Information des Landratsamts Weilheim-Schongau:
Im ersten Halbjahr dieses Jahres werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für die Wahl der Jugendschöffen im Landkreis Weilheim-Schongau werden insgesamt 20 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Weilheim und am Landgericht München II als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor. Der Ausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Weilheim-Schongau wohnen und am 01.Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis spätestens Freitag, den 24.03.2023 an das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie, Pütrichstraße 10, 82362 Weilheim. Bewerbungsformulare können im Amt für Jugend und Familie Weilheim-Schongau bei Christina Schmid telefonisch unter 0881/681-1339 angefordert oder auf der Website www.weilheim-schongau.de unter der Rubrik „Jugend und Familie“ heruntergeladen werden.