Hochwasserschutz Weilheim-Süd - Planfeststellungsverfahren
Wasserrecht - Hochwasserschutz Weilheim-Süd;
Planfeststellungsverfahren zu Gewässerausbaumaßnahmen und weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer I. Ordnung, der Ammer, südlich der Stadt Weilheim i. OB, Landkreis Weilheim-Schongau, zum Zwecke des Hochwasserschutzes für Weilheim.
- Beteiligung am Verfahren als Träger öffentlicher Belange und Grundstückseigentümer
- Bekanntmachung Verfahren und Auslegung der Unterlagen
Das Vorhaben des Freistaates Bayern zum Hochwasserschutz Weilheim-Süd wird mit dem Hinweis darauf bekannt gemacht, dass 1. die Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit Plänen und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, vom 11.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021 im
- Rathaus des Stadt Weilheim, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i. OB, im
- Rathaus der Gemeinde Polling, Kirchplatz 11, 82398 Polling
- Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Schongau, Münzstraße 33 (II. Stock, Zi.-Nr. 217), 86956 Schongau, 3
während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt sind.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur Einsichtnahme!