Corona: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Katastrophenfall fest
Aufgrund der Corona-Pandemie wird ab 9. Dezember 2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.
Ziel ist eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen.