Wichtige Informationen
Führerscheinumtausch jetzt auch online
Info des Landratsamts Weilheim-Schongau:
Ab sofort ist der Umtausch der alten Führerscheine beim Landratsamt Weilheim-Schongau online möglich. Unter www.weilheim-schongau.de können Bürgerinnen und Bürger, die noch ihren alten „Lappen“ in rosa oder grau gegen eine fälschungssichere EU-Fahrerlaubnis tauschen müssen, den Umtausch im Landkreis Weilheim-Schongau online umsetzen.
Bis spätestens 2025 sollen alle Papier-Führerscheine in Deutschland stufenweise gegen die fälschungssicheren EU-Kartenführerscheine eingetauscht werden. Der neue Führerschein im Scheckkartenformat ist dann 15 Jahre gültig. Selbstverständlich bleiben alle Fahrerlaubnisklassen erhalten. Da es unangenehme Folgen – etwa bei einer Verkehrskontrolle – haben kann, empfiehlt die Führerscheinstelle, sich so bald wie möglich darum zu kümmern, um lange Wartezeiten zu vermeiden: Die neuen Führerscheine werden zentral in der Bundesdruckerei hergestellt.
Bislang war der Umtausch nur bei einer Vorort-Beantragung in der Führerscheinstelle möglich. Nun ist der Ablauf auch online möglich. Und so funktioniert es:
Der Antragsteller stellt den Antrag über www.weilheim-schongau.de oder über das Bayern-Portal www.bayernportal.de. Für die Antragstellung muss ein Bürgerkonto mit Benutzername und Passwort angelegt werden. Dann wird ein biometrisches Foto und die Unterschrift hochgeladen. Für die Unterschrift kann der Antragsteller über einen QR-Code auf dem Mobiltelefon unterschreiben. Die Gebühren werden dann online beglichen. Der alte Führerschein muss nach Antragstellung per Post an das Landratsamt Weilheim-Schongau geschickt werden. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird der Antrag schließlich bearbeitet. Nach Abschluss wird der neue Führerschein an den Antragsteller versandt oder kann im Landratsamt abgeholt werden.
Für die Abholung ist ein Termin online unter https://termine-reservieren.de/termine/weilheimschongau/ zu buchen. Die Bearbeitung des Antrags dauert – nach Eingang sämtlicher Unterlagen – bis zu sechs Wochen.
Bis zum 19. Januar 2025 müssen dann die letzten Jahrgänge mit Papierführerschein – also Jahrgang 1971 oder jünger – umtauschen. Danach beginnt die Umtauschphase der unbefristeten Kartenführerscheine. Bei diesen ist das Ausstellungsjahr entscheidend.
Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, den Antrag persönlich nach Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle im Weilheim oder Schongau zu stellen. Mitzubringen sind: der aktuelle (alte) Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 35x45mm (nicht älter als ein Jahr), die Antragsgebühr von 30,30 Euro und gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift: Diese wird benötigt, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Weilheim-Schongau ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift erstellt jene Behörde kostenlos.