
Gefahr von Dachlawinen: Einbahnstraßenregelung in der Weilheimer Straße
Aufgrund der Gefahr von Dachlawinen am ehemaligen Brauereigebäude gilt ab sofort eine Einbahnstraßenregelung in der Weilheimer Straße (von Weilheim kommend ab Ampel) bis zur Bachbrücke.
Von Huglfing kommend ab der Bachbrücke über Jörg-Ganghofer-Str. und Hofmarkstr. bis zur Ampel.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.