Wichtige Informationen
Richtigstellung zum Artikel „Kritik an der Grundsteuer“ des Weilheimer Tagblatts vom 17.01.2025
Realsteuerhebesätze Gemeinde Polling – Grundsteuerbescheide
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Polling,
in der Ausgabe des Weilheimer Tagblatts vom 17.01.2025 wird auf der Landkreisseite (Seite 4) „Kritik an der Grundsteuer“ geübt. Im dargestellten Landkreisvergleich werden die Gemeinden Polling und Bernried rot hervorgehoben mit dem Legendenhinweis „gestiegen“. Zudem wird in der Übersichtstabelle von alten und neuen Hebesätzen berichtet, ohne eine Jahresangabe zu hinterlegen.
Richtigstellung:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Polling hat am 20.06.2024 die Realsteuerhebesätze um 15 Punkte für das Kalenderjahr 2024 beschlossen
Realsteuerhebesätze für 2024:
Grundsteuer A 325 (bisher 310)
Grundsteuer B 325 (bisher 310)
Gewerbesteuer 345 (bisher 330)
- Der Gemeinderat der Gemeinde Polling hat am 21.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
- Realsteuerhebesätze für 2025:
Grundsteuer A 325
Grundsteuer B 325
Gewerbesteuer 345
Dem vorgelegten Entwurf der Hebesatzsatzung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.
Die durch die Gemeinde Polling am 07.01.2025 verschickten Bescheide beziehen sich auf die für 2025 festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer A und B.
Von einer weiteren Anpassung der im Vergleich zum Landkreisdurchschnitt niedrigen Hebesätze der Gemeinde Polling für das Jahr 2025, wurde durch den Gemeinderat bewusst abgesehen, um die Grundstückseigentümer nicht über Gebühr zu belasten und das Ergebnis der Grundsteuerreform abzuwarten.
Die grafische Darstellung im Zeitungsartikel bezieht sich auf die Höhe der Hebesätze und nicht auf das Grundsteueraufkommen der Gemeinden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Polling