Wichtige Informationen

03.12.2025

Sperrbezirke Feuerwerk zum Jahreswechsel

Gem. §§ 23 und 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 23.11.1977 in der derzeit gültigen Fassung ordnet die Gemeinde Polling hiermit an, dass  pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in den bezeichneten Bereichen am 31. Dezember 2025 (ab 0:00 Uhr) und am 01. Januar 2026 (bis 24 Uhr) nicht abgebrannt werden dürfen.
Zuwiderhandlungen stellen nach § 46 Nr. 9 der 1. SprengV eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
In Polling, Etting und Oderding gehören folgende Bereiche, wie in den nachstehenden Plänen gekennzeichnet, zum Sperrbezirk:

zu den Plänen

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