Wichtige Informationen
Information zur Grundsteuerreform – Auswirkungen für die Gemeinde Polling
Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Diese bundesweite Neuregelung betrifft alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und basiert auf einer neuen Berechnungsmethode. Ziel der Reform ist eine verfassungskonforme, gerechtere Bewertung von Grundstücken und Immobilien.
Wie erfolgt die Berechnung?
Das Finanzamt hat die Grundstücke und Gebäude auf Basis der eingereichten Erklärungen neu bewertet und entsprechende Bescheide verschickt. Diese Bescheide enthalten die neuen Grundsteuermessbetrag. Die Gemeinde Polling übernimmt diese Werte und berechnet die endgültige Grundsteuer anhand der kommunalen Hebesätze für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
- Die individuelle Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus der neuen Berechnungsgrundlage und den gemeindlichen Hebesätzen.
- Die Gemeinde Polling hat die neuen Grundsteuerbescheide auf Basis der übermittelten Finanzamtsdaten versandt.
- Wichtig: Falls Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag oder dem Bewertungsbescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt. Die Gemeinde kann diese Werte nicht ändern.
Hebesätze in Polling
Um eine möglichst ausgewogene und faire Belastung zu gewährleisten, hat der Gemeinderat die Hebesätze für unbebaute und bebaute Flächen für das Jahr 2025 unverändert aus 2024 übernommen. Diese Hebesätze beeinflussen die endgültige Steuerhöhe und sorgen dafür, dass die Reform keine unverhältnismäßigen Belastungen mit sich bringt.
Die Gemeinde Polling ist sich bewusst, dass die Reform für viele Bürgerinnen und Bürger Fragen aufwirft. Wir stehen Ihnen für Informationen zur Berechnung der Steuer durch die Gemeinde gerne zur Verfügung. Für Fragen zur Bewertung und zu den Finanzamtsbescheiden ist das Finanzamt Ihr erster Ansprechpartner.
Weitere Informationen erhalten Sie hier oder direkt in der Gemeindeverwaltung.